FAQ
Welchen Auftrieb benötigt mein Floß/Hausboot?
Der notwendige Auftrieb unserer Boote wird durch die Gewichtskraft des von den Schwimmkörpern verdrängten Wassers bestimmt. Fälschlicherweise wird für die Stärke dieser Kraft umgangssprachlich oft die Masse-Einheit kg verwendet. Wir verwenden die Einheit daN, die etwa der Gewichtskraft von einem kg Masse entspricht.
Nach unserer Erfahrung sollte Ihr Boot voll ausgerüstet, maximal beladen, je nach seiner Breite und der Höhe des Schwerpunktes, über der Wasseroberfläche keinesfalls mehr Gewicht haben als 60% vom Auftrieb, der bei voll eingetauchten Schwimmkörpern erzeugt werden kann. Wenn der Anteil beweglicher Masse (z.B. Personen) an Bord im Verhältnis zur Masse des Bootes hoch ist, sollten sogar mindestens 50% Reserve bleiben.
Falls Ihr Boot im Wasser überwintert, bedenken Sie auch eine mögliche Schneelast – insbesondere, wenn wegen eines Daches die Schneelast den Schwerpunkt des Bootes signifikant erhöht (Kippmoment).
Zum Berechnen / Einschätzen des voraussichtlichen Gewichts Ihres zukünftigen Bootes möchten wir folgenden Tipp geben: Erstens wird es schwerer und zweitens als Sie denken!
Von uns erhalten Sie Angaben zum maximalen Auftrieb der gelieferten Schwimmkörper und zur Eigenmasse sämtlichen von uns gestellten Materials.
Wie wird mein neues Floß zugelassen?
Wir dürfen Boote in der innereuropäischen Gemeinschaft gewerblich nur in den Verkehr bringen, wenn diese konform der Europäischen Sportbootrichtlinie sind. Die Kunden erhalten hierzu eine Konformitätserklärung. Am Boot ist ein CE-Zeichen und eine CIN (Identifizierungsnummer) angebracht.
Für unvollständige Boote erhalten Sie von uns, entsprechend Anhang III der Sportbootrichtlinie eine Herstellererklärung.
Wenn Sie Ihr Wasserfahrzeug dann selbst fertig gestellt haben, werden Sie vor dessen Nutzung in der Regel bei Ihrem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) ein Kennzeichen, nach der Binnenschifffahrt-Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung beantragen müssen. Sehen Sie hierzu den §7 dieser Verordnung: www.gesetze-im-internet.de/klfzkv-binsch/BJNR022600995.html . Alternativ können sie ein amtlich anerkanntes Kennzeichen beim ADAC, DMYV oder DSV beantragen.
Wenn Sie Ihr Boot vermieten möchten, brauchen Sie eine technische Zulassung. Diese wird beim WSA durch das Bootszeugnis erteilt. Sehen Sie hierzu §3 bis §7 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV) www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Binnenbereich/Mieten-von-Sportbooten/BinSch-SportbootVermV/BinSch-SportbootVermV-node.html
Eins noch: Vermeiden Sie im Umgang mit den Behörden das Wort „Floß“. Ein Floß ist im Sinne der entsprechenden Verordnungen kein zulassungsfähiges Sportboot/Kleinfahrzeug. Nennen Sie es Sportboot, Motorkatamaran, Kleinfahrzeug etc., aber NICHT Floß!
Wie transportiere ich mein Hausboot bei Überbreite?
Allgemein bekannt ist, dass auf deutschen Straßen bis zu einer Breite von 2,55m problemlos gefahren werden darf. Bis zu einer Breite von 3m kann man vom zuständigen Landesamt für Straßenbau und Verkehr eine auf maximal drei Jahre befristete Ausnahmegenehmigung erhalten, mit der man mit einem bestimmten Gespann tagsüber durch Deutschland fahren darf.
Hier finden Sie den Antrag für Mecklenburg-Vorpommern:
www.strassenbauverwaltung.mvnet.de/static/LSBV/Dateien/Antraege/Antrag_fuer_Durchfuehrung_von_Gross_und_Schwerverk.pdf
Bis zu dieser Breite fahren wir mit einfacher Technik (Pickup, Geländewagen oder schweres SUV) selbst und benutzen einen Drehschemelhänger (Hulco Rota-3 3503), mit dem wir Boote auch einslippen können.
Wird es breiter muss für jede Fahrt, sowie für jedes durchfahrene Bundesland ein extra Antrag gestellt werden. Außerdem muss ein Begleitfahrzeug zum Transport dabei sein. Hier arbeiten wir mit Speditionen zusammen, die auf Schwertransporte spezialisiert sind.
Ab einer Breite von 4m muss außerdem die Polizei den Transport begleiten. Diese wird vom Eigentümer für diesen Einsatz gesondert bezahlt.